Alternative zum Kabelanschluss: Nebenkostenprivileg im Mehrparteienhaus entfällt, was Du jetzt für den TV-Empfang machen musst

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Bist Du Mieter oder Eigentümer in einem Mehrparteienhaus? Hast Du Kabel-TV bei Dir in der Wohnung und nutzt es? Dann wird sich 2024 bei Euch im Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Änderung ergeben. Aber auch wenn Du in einem Haus wohnst, kann es sich lohnen, Dich mit den Alternativen zum Kabel-TV zu beschäftigen.

Wir haben zusammengestellt, was sich durch den Entfall des Kabelanschlusses für Dich ergibt, ob Du tätig werden musst und was die möglichen Alternativen sind.

Kabel-TV: Nebenkostenprivileg und Stichtag 30.06.2024

Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse in Deutschland erlebt eine wesentliche Änderung. Zuvor konnten Vermieter die Kosten für Kabelanschlüsse auf die Mieter umlegen, unabhängig davon, ob diese den Anschluss nutzten oder nicht. Dies ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung geregelt und umfasst neben Fernsehen auch Internet- und Telefonanschlüsse, die über den Kabelanschluss liefen.